Mittwoch, 12. Oktober 2016

Ergänzende Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Heidelberger Lebensversicherung AG (Zahlung der Nachbesserung)

Viridium Holding AG

Neu-Isenburg

(ehemals Heidelberger Leben Holding AG)


Ergänzende Bekanntmachung an die ehemaligen Aktionäre der
Heidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg


über die Erhöhung der Barabfindung
im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Heidelberger Lebensversicherung AG
auf die Heidelberger Leben Holding AG (Squeeze-out)
aufgrund gerichtlichen Vergleichs vom 1. September 2016
im Spruchverfahren bei dem Landgericht Mannheim

- ISIN DE0008428632 / WKN 842 863 -


Das Landgericht Mannheim stellte mit Beschluss vom 1. September 2016 einen Vergleich fest, durch den die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Heidelberger Lebensversicherung AG am 24. September 2014 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin Heidelberger Leben Holding AG von Euro 28,26 je Aktie um Euro 6,50 auf Euro 34,76 je Aktie erhöht wird.

Die Erhöhung der Barabfindung („Nachbesserungsbetrag“) wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der Heidelberger Lebensversicherung AG („Heidelberger Leben“) auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags umgehend zu ermitteln. Die nicht untergebrachten Nachbesserungsbeträge zzgl. Zinsen werden an die Gesellschaftskasse der Viridium Holding AG übertragen.

Ehemalige Heidelberger Leben-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der Heidelberger Leben-Minderheitsaktionäre auf die Heidelberger Leben Holding AG („Heidelberger Holding“) abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen. Sie erfolgt auf Initiative der Depotbanken provisions- und spesenfrei voraussichtlich am 28. Oktober 2016.

Berechtigte ehemalige Heidelberger Leben-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Heidelberger Leben-Minderheitsaktionäre auf die Heidelberger Holding (Squeeze-out) abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der Nachbesserungsbetrag zzgl. Zinsen gelangt ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Heidelberger Leben-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Heidelberger Leben-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Neu-Isenburg, im Oktober 2016

Viridium Holding AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Oktober 2016

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