Samstag, 24. September 2016

Sachsenmilch AG: Beschluss zum Delisting

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, zu beantragen (sogenanntes Delisting).

Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein un d gehandelt werden.

Leppersdorf, 23. September 2016

Der Vorstand

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Anmerkung der Redaktion:

Ein Delisting war bereits im letzten Jahr angekündigt worden:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/sachsenmilch-ag-ad-hoc-meldung-nach-15.html

Korrigierte Ad-hoc-Meldung:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/11/sachsenmilch-ag-ad-hoc-berichtigung.html

Abstandnehmen vom Delisting:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/02/sachsenmilch-ag-abstandnahme-vom.html

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