Mittwoch, 6. April 2016

Bekanntmachung über die Abfindung bei der Analytik Jena Aktiengesellschaft

Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG

Weil am Rhein


Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Analytik Jena Aktiengesellschaft,
Jena

– ISIN DE0005213508 / WKN 521 350 –


Die außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena Aktiengesellschaft („Analytik Jena AG“) vom 23. Februar 2016 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 30. März 2016 in das Handelsregister der Analytik Jena AG beim Amtsgericht Jena (HRB 200027) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Analytik Jena AG auf die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 13,68 je Stückaktie der Analytik Jena AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Gera ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Analytik Jena AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Analytik Jena AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der


Deutsche Bank AG


zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ausgeschiedenen Aktionäre der Analytik Jena AG kosten- und spesenfrei.

Weil am Rhein, den 4. April 2016

Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. April 2016

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