Die NTT Communications Deutschland AG hatte den Vorstand der NTT Com Security AG am 15. Februar 2016 (unter Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens vom 19. November 2015) dazu aufgefordert, zur Herbeiführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der NTT Com Security AG eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese außerordentliche Hauptversammlung wird am 30. März 2016 in München stattfinden.
Die NTT Communications Deutschland AG bietet den Minderheitsaktionäre der NTT Com Security AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,11 je auf den Namen lautender Stückaktie der NTT Com Security AG an. Die Höhe des Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Die NTT Communications Deutschland AG bietet den Minderheitsaktionäre der NTT Com Security AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,11 je auf den Namen lautender Stückaktie der NTT Com Security AG an. Die Höhe des Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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