Sonntag, 20. März 2016

Squeeze-out-Fall WMF AG: Weiterverkauf zum doppelten Preis?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bezüglich des im letzten Jahr durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der (früheren) WMF AG, 73312 Geislingen an der Steige, zeichnet sich eine interessante Entwicklung ab. Die Gesellschaft könnte schon bald zu einem deutlich höheren Preis weiterverkauft werden.

Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsstückaktie der WMF AG angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html. Dies entspricht einer Bewertung des Unternehmens mit lediglich etwas mehr als EUR 800 Mio.

Angeblich ist der chinesische Mischkonzern Haier bereit, nunmehr EUR 1,2 bis 1,8 Mrd. zu bezahlen. Daneben gibt es mehrere weitere Interessenten, u.a. Private-Equity-Firmen. Laut einem Bericht in der Börsen-Zeitung vom 17. März 2016 habe vor allem das Geschäft mit professionellen Kaffeemaschinen Bieter angezogen. Laut Börsen-Zeitung wollen die Verkäufer EUR 1,5 bis 2 Mrd. realisieren (was deutlich mehr als die den Minderheitsaktionären zugebilligte Barabfindung bedeutet).

LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München

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