In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zu Squeeze-out bei der AWD Holding AG hat das LG Hannover die Spruchanträge zurückgewiesen.
Gegen den Beschluss des Landgericht kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
LG Hannover, Beschluss vom 2. März 2016, Az. 23 O 191/09
123 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Gegen den Beschluss des Landgericht kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
LG Hannover, Beschluss vom 2. März 2016, Az. 23 O 191/09
123 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
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