Mittwoch, 23. März 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG: LG Köln hebt Barabfindung auf EUR 681,27 an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem am 24. Juni 2002 beschlossenen Squeeze-out bei der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 21. August 2015 die Barabfindung auf EUR 681,27 angehoben. Die Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 528,- angeboten. Die Erhöhung entspricht somit einer Anhebung um etwas mehr als 29%.

Gegen die Entscheidung soll keine Beschwerde eingelegt worden sein.

LG Köln, Beschluss vom 21. August 2015, Az. 82 O 94/03
Trippel u.a. ./. Generali Deutschland Holding AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, 40213 Düsseldorf

________


Nachtrag vom 30. September 2016:
Die Geschäftsstelle des LG Köln hat uns nunmehr nach einer "Notfristabfrage" bestätigt, dass der Beschluss rechtskräftig und das Spruchverfahren somit abgeschlossen ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen