Freitag, 5. Februar 2016

Zahlung der Nachbesserung im Squeeze-out-Fall Hansen Sicherheitstechnik AG

KOPEX S.A.

Katowice, Polen


Ergänzung zu der am 17. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 Spruchgesetz im Zusammenhang mit dem
Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Hansen
Sicherheitstechnik AG
– ISIN DE000HAST002 / WKN HAST00 –


Am 17. Dezember 2015 wurde der Inhalt des – gemäß Beschluss des Landgerichts München (Az. 5 HK O 22594/13) vom 22. Oktober 2015 – geschlossenen Vergleichs betreffend der Barabfindung von Minderheitsaktionären, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung auf den Hauptaktionär übertragen worden sind, gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dies vorausgeschickt, gibt die Kopex S.A. die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorerwähnten geschlossenen Vergleich ergebenden Nachbesserungsansprüche der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre bekannt:

Die aufgrund des Vergleichs im Rahmen des Spruchverfahrens zum Squeeze-out nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 6,08 je Stückaktie zzgl. Zinsen hierauf für die Zeit ab 6. August 2013 bis 3. Februar 2016 (einschließlich) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 29. Februar 2016 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Deutsche Bank AG

Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG provisions- und spesenfrei.

Katowice, im Februar 2016
KOPEX S.A.
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Februar 2016

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