Montag, 22. Februar 2016

YOUNIQ AG: Vollzug des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

Corporate News
Quasi-Ad-hoc-Mitteilung der YOUNIQ AG (ISIN: DE 000 A0B 7EZ 7, WKN: A0B7EZ) 

Frankfurt am Main, 22. Februar 2016 - Die Verschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG mit Sitz in Frankfurt ist durch Eintragung in das Handelsregister der Corestate Ben BidCo AG wirksam geworden. Die YOUNIQ AG ist damit erloschen. 

Gleichzeitig ist der am 10. Dezember 2015 von der ordentlichen Hauptversammlung der YOUNIQ AG gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,70 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der YOUNIQ AG im Rahmen des sog. verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG übergegangen. 

Die Notierung der Aktien der YOUNIQ AG im Freiverkehr wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis zur Einstellung der Notierung noch stattfindender Handel im Freiverkehr wird nur noch Barabfindungsansprüche der Minderheitsaktionäre umfassen. 

Die Modalitäten der Abwicklung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie der Zahlung der angemessenen Barabfindung an die Minderheitsaktionäre wird die Corestate Ben BidCo AG gesondert im Bundesanzeiger veröffentlichen. 

Der Vorstand 
YOUNIQ AG 

Kontakt: YOUNIQ AG, Investor Relations 
cometis AG Herr Mirko Koch 
Telefon: +49 (611) 20585540 Telefax: +49 (611) 20585567 
E-Mail: investor-relations@youniq.de

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