Dienstag, 16. Februar 2016

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Piper + Jet Maintenance AG

Piper Deutschland AG

Calden


Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Piper + Jet Maintenance AG, Calden
ISIN DE0008211202


Die ordentliche Hauptversammlung der Piper + Jet Maintenance AG, Calden („Piper + Jet Maintenance“), hat am 11. November 2015 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Piper + Jet Maintenance AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Piper Deutschland AG („Piper Deutschland“), gegen Gewährung einer von der Piper Deutschland zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Januar 2016 in das Handelsregister der Piper + Jet Maintenance beim Amtsgericht Kassel unter HRB 15160 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Piper + Jet Maintenance auf die Piper Deutschland übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Piper + Jet Maintenance eine von der Piper Deutschland zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,20 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Piper + Jet Maintenance.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, Herren Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Dr. Hilmar Siebert, Ulmenstr. 22, 60325 Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschlossenen Aktionäre der Piper + Jet Maintenance erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Piper + Jet Maintenance nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die

Landesbank Baden-Württemberg,

Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz,


über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Aktionäre, die Aktienurkunden der Piper + Jet Maintenance in Eigenverwahrung halten, müssen zur Erlangung der Barabfindung besondere Maßnahmen ergreifen: Sie müssen die betreffenden Aktienurkunden ausgestattet mit Gewinnanteilschein Nr. 3 und Erneuerungsschein einreichen. Die eingelieferten Aktienurkunden sowie Gewinnanteilschein und Erneuerungsschein dürfen nicht entwertet sein. Die Aktionäre werden gebeten, die Einreichung bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, über ihre konto-/depotführende Bank oder über ein Kreditinstitut freier Wahl, zur Weiterleitung an die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, als Zentralabwicklungsstelle vorzunehmen und dabei gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung mitzuteilen. Zug um Zug gegen Einreichung dieser Aktienurkunden erhalten die ausgeschlossenen Aktionäre der Piper + Jet Maintenance zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Barabfindungsbeträge, die nicht bis zum 30. Juni 2016 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden zugunsten der Beteiligten beim Amtsgericht Kassel - Hinterlegungsstelle - unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Piper + Jet Maintenance AG gewährt werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Piper + Jet Maintenance AG provisions- und spesenfrei.

Calden, im Februar 2016

Piper Deutschland AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2016

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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit des von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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