Freitag, 15. Januar 2016

Squeeze-out bei der Hansen Sicherheitstechnik AG: Nachbesserung wird in der nächsten Zeit gezahlt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Hansen Sicherheitstechnik AG, München, konnte vergleichsweise im Oktober 2015 beendet werden, wie berichtet: http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/vergleichsweise-beendigung-des.html

Die vergleichsweise Regelung sieht eine Anhebung um EUR 6,08 auf EUR 53,- je Stückaktie vor. Dieser Nachbesserungsbetrag ist seit dem Tag der Hauptversammlung (6. August 2013) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Nachbesserung ist bislang noch nicht gezahlt worden. Auf Anfrage teilte der anwaltliche Vertreter der Antragsgegnerin nunmehr mit, dass die Zahlung in der nächsten Zeit über die Deutsche Bank erfolgen werde. Man solle sich noch ein wenig gedulden.

LG München I, Az. 5 HK O 22594/13
Vogel, E. u.a. ./. Kopex S.A.
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Thomas Mayrhofer
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin, Kopex S.A.:
Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen