von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MVS Miete Vertrieb Service AG ist mit einer vergleichsweisen Regelung beendet werden. Nach dem vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 1. Dezember 2015 festgestellten Vergleich wird die Barabfindung von EUR 2,40 um EUR 0,60 auf EUR 3,- je MVS-Stückaktie erhöht. Dies entspricht einer Anhebung um 25%. Der Erhöhungsbetrag ist ab dem 21. August 2013 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen und von der Antragsgegnerin unverzüglich nach der Bekanntmachung zu zahlen.
LG Berlin, Az. 102 O 96/13.SpruchG
Vogel u.a. ./. Comas Verwaltungs GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Antragsgegnerin Comas Verwaltungs GmbH anwaltlich nicht vertreten
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MVS Miete Vertrieb Service AG ist mit einer vergleichsweisen Regelung beendet werden. Nach dem vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 1. Dezember 2015 festgestellten Vergleich wird die Barabfindung von EUR 2,40 um EUR 0,60 auf EUR 3,- je MVS-Stückaktie erhöht. Dies entspricht einer Anhebung um 25%. Der Erhöhungsbetrag ist ab dem 21. August 2013 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen und von der Antragsgegnerin unverzüglich nach der Bekanntmachung zu zahlen.
LG Berlin, Az. 102 O 96/13.SpruchG
Vogel u.a. ./. Comas Verwaltungs GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Antragsgegnerin Comas Verwaltungs GmbH anwaltlich nicht vertreten
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