Dienstag, 1. Dezember 2015

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (mit der Delisting-Neuregelung) in Kraft getreten

Das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, das u.a. die Neuregelung zum Delisting sowie eine Änderung der Meldetatbestände nach dem WpHG enthält, ist im Bundesanzeiger vom 25. November 2015 (Teil I, Nr. 46) veröffentlicht worden. Die wesentlichen Regelung treten entsprechend Artikel 26 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, d.h. am 26. November 2015.

Gesetzgebungshistorie:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (18/501018/5272) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6220)  

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