Freitag, 10. Juli 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Dresdner Factoring AG

Dresdner Factoring AG
Köln
(bisher firmierend als abcfinance Beteiligungs AG)

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
Dresdner Factoring AG, Dresden

 ISIN DE000DFAG997 / WKN DFAG99

Die abcfinance Beteiligungs AG, Köln, (seit 7. Juli 2015 firmierend als Dresdner Factoring AG, nachfolgend die „Gesellschaft“) und die Dresdner Factoring AG, Dresden, („Dresdner Factoring“) haben am 26. März 2015 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Dresdner Factoring erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der Dresdner Factoring vom 13. Mai 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring auf die Hauptaktionärin, die Gesellschaft, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 1. Juli 2015 in das Handelsregister der Dresdner Factoring beim Amtsgericht Dresden unter HRB 17905 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 1. Juli 2015 in das Handelsregister der Dresdner Factoring beim Amtsgericht Dresden und am 7. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Köln unter HRB 78502 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Dresdner Factoring sowie der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister der Dresdner Factoring und der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,46 je auf den Inhaber lautender Nennbetragsaktie mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der Dresdner Factoring (ISIN DE000DFAG997). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Leipzig ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Joachim Dannenbaum, Partner der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Dresdner Factoring an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Dresdner Factoring durch die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring provisions- und spesenfrei.

Die Notierung der Aktien der Dresdner Factoring im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der Dresdner Factoring in den Freiverkehr einbezogen sind, wurde am 7. Juli 2015 eingestellt. 

Köln, im Juli 2015

Dresdner Factoring AG
(bisher firmierend als abcfinance Beteiligungs AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Juli 2015

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