Dienstag, 30. Juni 2015

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei RENERCO Renewable Energy Concepts AG geht in die Verlängerung

Wie berichtet, hatte das Landgericht München I in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der RENERCO Renewable Energy Concepts AG die Anträge zurückgewiesen (Beschluss vom 6. März 2015, Az. 5HK O 662/13), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei.html.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerden eingelegt. Das LG München I hat diesen mit Beschluss vom 25. Juni 2015 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt.

LG München I, Beschluss vom 6. März 2015, Az. 5HK O 662/13
Neugebauer u.a. ./. BayWa r.e. renewable energy GmbH
95 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, BayWa r.e. renewable energy GmbH: Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München


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Nachtrag: Das OLG München führt das Beschwerdeverfahren unter dem Az. 31 Wx 202/15.

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