Freitag, 13. März 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft eingetragen

Veröffentlichung im Gemeinsamen Registerportal der Länder:

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 169036 Bekannt gemacht am: 11.03.2015 02:00 Uhr

10.03.2015

HRB 169036: Augusta Technologie Aktiengesellschaft, München, Willy-Brandt-Platz 3, 81829 München. Die Hauptversammlung vom 19.01.2015 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der TKH Technologie Deutschland AG mit dem Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld HRB 13868) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die TKH Technologie Deutschland AG mit dem Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld HRB 13868), gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 mit der TKH Technologie Deutschland AG mit dem Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld HRB 13868) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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