Dienstag, 13. Januar 2015

Elliott fordert Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland AG und weitere Untersuchungen

Pressemitteilung von Elliot
 
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien hält, verlangt von Kabel Deutschland eine Erklärung der besorgniserregenden Untersuchungsergebnisse der Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone. Dies soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung geschehen. 

- Elliott beantragt, dass die außerordentliche Hauptversammlung eine weitere Sonderprüfung beschließt - Gegenstand der Sonderprüfung soll eine weitere Untersuchung des Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone im Zeitraum nach dem 31. März 2013 sein.

 - Darüber hinaus beantragt Elliott die Einsetzung eines zusätzlichen Sonderprüfers , damit dieser unabhängig mögliche Pflichtverletzungen des KDG Vorstandes im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Sonderprüfung, insbesondere der vom Sonderprüfer beklagten Behinderung seiner Arbeit, untersuchen kann. 

München, 13. Januar 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften (Elliott) bekannt gegeben, dass Elliott offiziell die Kabel Deutschland AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgefordert hat. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung sollen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kabel Deutschland AG die besorgniserregenden Ergebnisse der Sonderprüfung anlässlich der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone erklären. 

Der Prüfungsbericht wurde im Dezember durch Kabel Deutschland veröffentlicht und untersucht das Verhalten von KDG vor und während der öffentlichen Übernahme durch Vodafone. 

In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 beschränkt, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen gekommen: 

- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken erstellte Unternehmensbewertung war signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene Preis. 

- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des Vodafone-Angebots nahegelegt haben, unplausibel. 

- Augenscheinlich hat der Vorstand der Kabel Deutschland AG es versäumt, den Aufsichtsrat über die höhere, interne Unternehmensbewertung zu informieren. 

Elliott ist der Auffassung, dass es am effizientesten und kostengünstigsten wäre, wenn die weitere Sonderprüfung durch Martin Schommer von der Constantin GmbH vorgenommen würde, da er und sein Team bereits die erste Sonderprüfung durchgeführt haben und daher mit der Materie vertraut sind. Martin Schommer war im Oktober 2013 durch Mehrheitsbeschluss auf der Hauptversammlung zum Sonderprüfer bestellt worden. 

Darüber hinaus schlägt Elliott vor, dass Rechtsanwalt Thomas Schrotberger von der Kanzlei Grützmacher | Gravert | Viegener in Frankfurt, zum Sonderprüfer berufen wird, um unabhängig zu untersuchen, ob der Vorstand der Kabel Deutschland AG den Sonderprüfer in der zurückliegenden Prüfung pflichtwidrig bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindert hat, so wie es im Bericht des Sonderprüfers zu lesen ist. 

Elliott erklärte dazu: 

"Die Ergebnisse des Sonderprüfungsberichts beinhalten schwerwiegende Vorwürfe, welche die angemessene Bewertung von KDG und Pflichtverletzungen durch Vorstand und Aufsichtsrat betreffen. Als Großaktionär, der eine signifikante Investition zu schützen hat, fordern wir, dass diese Themen im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung erläutert werden. KDG insinuiert, dass die Ergebnisse der Sonderprüfung bereits deswegen nicht aussagekräftig seien, da der Bericht sich nur auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 erstreckt. Wenn sich KDG und Vodafone vor und während der Übernahme gesetzeskonform verhalten haben, dann sollte es in ihrem eigenen Interesse sein, eine weitere Sonderprüfung zu unterstützen, die den Zeitraum nach dem 31. März 2013 untersucht, um die in dem Bericht erhobenen, schwerwiegenden Vorwürfe aufzuklären." 

Nach dem deutschen Aktiengesetz (§122) kann jeder Aktionär, der mindestens 5 Prozent des Grundkapitals hält, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragen, indem er die Gründe für die außerordentliche Hauptversammlung und die Agendathemen benennt. Es unterliegt dann der Gesellschaft, die außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und die Agenda zu veröffentlichen. Falls das Unternehmen dem Anliegen nicht nachkommt, so kann ein Gericht den Antragsteller ermächtigen, selbst eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. 

Elliott hat die Kabel Deutschland AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass Elliott erwartet, dass die außerordentliche Hauptversammlung unverzüglich einberufen wird. Sollte KDG der Aufforderung nicht nachkommen, wird Elliott bei einem Gericht beantragen, die außerordentliche Hauptversammlung selbst einberufen zu dürfen. 

Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden Dollar. Im Jahr 1977 gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie Mitarbeiter des Unternehmens. Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK) Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassenen Investmentgesellschaft. .                                   

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