Mittwoch, 10. Dezember 2014

Übernahmeangebot für PETROTEC-Aktien

Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die PETROTEC AG

§ 10 WpÜG Mitteilung:


Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
REG European Holdings B.V.
Schiphol Boulevard 231
1118 BH Amsterdam Schiphol
Niederlande

Zielgesellschaft:
PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597
ISIN: DE000PET1111

Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

REG European Holdings B.V. ('Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der PETROTEC AG ('Petrotec') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das 'Übernahmeangebot'), ihre auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Petrotec (die 'Petrotec-Aktien') zu einem Preis in Höhe der gesetzlichen Mindestgegenleistung in bar zu erwerben.

Die Bieterin hat heute einen Anteilskaufvertrag mit IC Green Energy Ltd. ('ICG') über den Erwerb der von ICG gehaltenen Petrotec-Aktien - entsprechend einem Anteil von 69,082% am Grundkapital - abgeschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags ist demnächst zu erwarten.

Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable Energy Group, Inc, USA. ICG wird als Gegenleistung für die Petrotec-Aktien Aktien der Renewable Energy Group, Inc. im Wert von USD 1,235 je Petrotec-Aktie erhalten. Die Anzahl der Aktien der Renewable Energy Group wird nach dem von Bloomberg errechneten volumengewichteten 30 Handelstage NASDAQ Durchschnittskurs dieser Aktien zum gestrigen Tag ermittelt werden.

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen stehen.

Die Angebotsunterlage mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und weiteren, das Angebot betreffenden Informationen wird im Internet unter:
www.regi.com/petrotec-tender-offer
veröffentlicht werden.

Die Angebotsunterlage wird außerdem mit Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien der Petrotec wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Inhaber von Petrotec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite www.regi.com/petrotec-tender-offer einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei
an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Petrotec-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Petrotec-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung seitens der Bieterin.

Das Angebot zum Erwerb der Petrotec-Aktien wird sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.

Den Aktionären von Petrotec wird dringend empfohlen, nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Petrotec zu erhalten.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung'). Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Petrotec können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Amsterdam, 9. Dezember 2014

REG European Holdings B.V.
Managing Directors

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