Samstag, 20. Dezember 2014

Spruchverfahren zum Squeeze-out ANZAG: LG Frankfurt am Main erhöht Barabfindung auf EUR 32,72

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. November 2014 die Barabfindung auf EUR 32,72 je ANZAG-Aktie festgelegt. Die Hauptaktionärin, die Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH, hatte einen Barabfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 29,02 angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/10/andreae-noris-zahn-ag-squeeze-out.html. Die Anhebung durch das Gericht entspricht somit einer Erhöhung um ca. 12,74 %.

Gegen den jetzt zugestellten Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde zum OLG Frankfurt am Main einlegen.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 43/13, Beschluss vom 25. November 2014
96 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA WP Dr. Matthias Schüppen, Graf Kanitz, Schüppen & Partner, 70173 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy, 60306 Frankfurt am Main

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