Donnerstag, 4. September 2014

GSW Immobilien AG: Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG ins Handelsregister eingetragen

Frankfurt am Main/Berlin, 4. September 2014.

Die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG geben bekannt, dass der am 30. April 2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag der beiden Unternehmen am heutigen Tage in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden ist. Der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen AG als herrschender Gesellschaft und der GSW Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft ist damit wirksam geworden. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG hatten diesem Vertrag in den jeweiligen Hauptversammlungen am 11. Juni 2014 bzw. am 18. Juni 2014 bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.

Abfindungsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG

Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die Deutsche Wohnen AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG deren Aktien gegen Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis 7 Stückaktien der Deutsche Wohnen AG gegen 3 Stückaktien der GSW Immobilien AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG berechtigt, von dem Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Die Angebotsfrist endet am 4. November 2014, um 24 Uhr. Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der Deutsche Wohnen AG zu tauschen.

Die für die Abfindung benötigten Aktien der Deutsche Wohnen AG sind am 4. September 2014 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden.

Wahlweise angemessener Ausgleich für die Aktionäre der GSW Immobilien AG

Die Deutsche Wohnen AG garantiert denjenigen außenstehenden Aktionären der GSW Immobilien AG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, als angemessenen Ausgleich für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags die Leistung einer jährlichen festen Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende. Die Garantiedividende entspricht pro Geschäftsjahr der GSW Immobilien AG für jede auf den Inhaber lautende Aktie der GSW Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 einem Betrag von EUR 1,40 (hergeleitet aus einem Bruttobetrag von EUR 1,66 abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag zu dem in dem jeweiligen Geschäftsjahr gültigen Prozentsatz).

Veröffentlichung des Abfindungsangebots und eines Wertpapierprospekts

Die Einzelheiten der Abfindung ergeben sich aus dem am heutigen Tag im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlichten Abfindungsangebot. Außerdem erhalten die Aktionäre über ihre jeweilige Depotbank weitere Hinweise zur technischen Abwicklung des Abfindungsangebots.

Im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot und der Zulassung der Aktien aus bedingtem Kapital wurde ein Wertpapierprospekt der Deutsche Wohnen AG am 3. September 2014 auf der Internetseite der Deutsche Wohnen AG unter www.deutsche-wohnen.com (in der Rubrik "Investor Relations") veröffentlicht. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden bei der Deutsche Wohnen AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin zur kostenlosen Ausgabe während der üblichen Geschäftszeiten bereitgehalten.

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