Freitag, 15. August 2014

Pulsion Medical Systems SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
 
Feldkirchen, 14.08.2014 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") hat am heutigen Tag dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 03.07.2014 zwischen der MAQUET Medical Systems AG (einer indirekten Beteiligung der schwedischen Getinge AB) als herrschendem Unternehmen und Pulsion als abhängigem Unternehmen gemäß § 293 Abs. 1 AktG zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht eine Garantiedividende bzw. eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Pulsion gemäß § 304 AktG in Höhe von 1,02 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 0,86 Euro netto) sowie eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 17,03 EUR je Pulsion Aktie vor.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Pulsion wirksam.

Ansprechpartner:
Investor Relations PULSION Medical Systems SE
Ralph Schäfer, Director Legal Affairs Tel.: +49 (0)89 / 459914 211 Fax: +49 (0)89 / 459914 481 E-mail: schaefer@pulsion.com

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