HairGroup AGDüsseldorfBekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG, DüsseldorfDie ordentliche Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG, Düsseldorf („ESSANELLE“), hat am 27. Juni 2014 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der ESSANELLE („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die HairGroup AG, Düsseldorf („HairGroup“), gegen Gewährung einer von der HairGroup zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die ESSANELLE als übertragender Rechtsträger und die HairGroup als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 15. Mai 2014 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die ESSANELLE ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die HairGroup überträgt und der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die Minderheitsaktionäre ausgeschlossen werden sollen.Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 6. August 2014 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der ESSANELLE beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 40749 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HairGroup beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 72482 als übernehmendem Rechtsträger am 12. August 2014 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE in das Eigentum der HairGroup übergegangen und die ESSANELLE ist damit erloschen. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327 e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE eine von der HairGroup zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,27 je auf den Inhaber lautender Aktie der ESSANELLE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE0006610314). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HairGroup beim Amtsgericht Düsseldorf, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrags sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der HairGroup Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei. Die Notierung der Aktien der ESSANELLE im Regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main wurde zwischenzeitlich eingestellt. Auch der Widerruf der Zulassung der Aktien der ESSANELLE an der vorgenannten Börse ist beantragt worden.
Düsseldorf, 12. August 2014
HairGroup AG
Der Vorstand
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Quelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2014 |
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