Dienstag, 12. August 2014

Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

12.08.2014 - Die Verschmelzung der ESSANELLE HAIR GROUP AG, Düsseldorf, auf die HairGroup AG, Düsseldorf, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der HairGroup AG wirksam geworden. Die ESSANELLE HAIR GROUP AG ist damit erloschen.

Gleichzeitig ist der von der ordentlichen Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG am 27. Juni 2014 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 11,27 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ESSANELLE HAIR GROUP AG gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG übergegangen.

Der Börsenhandel der Aktien der ESSANELLE HAIR GROUP AG wird zunächst unverzüglich ausgesetzt und in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Für die Abwicklung wird auf die Bekanntmachung zum Squeeze-out verwiesen, die von Seiten der HairGroup AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

Kontakt:
Michael Müller, Instinctif Partners 0221-42075-27
michael.mueller@instinctif.com
 

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