Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Dienstag, 10. Juni 2014
Spruchverfahren Prokon Multimedia AG: LG Hamburg erhöht Abfindung um 12,6 %
In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Prokon Multimedia AG, Hamburg, hat das LG Hamburg die Barabfindung in Höhe von EUR 1,82 um 12,6 % auf EUR 2,05 je Prokon Multimedia-Aktie erhöht.
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