Mittwoch, 11. Juni 2014

Design Hotels AG: Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der Design Hotels AG und der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.

Corporate News
 
Berlin, 11. Juni 2014. Der Beherrschungsvertrag zwischen der Starwood Hotels & Resorts Worldwide,Inc. als herrschendem Unternehmen und der Design Hotels AG als beherrschtem Unternehmen ist nach Gegenzeichnung durch die Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. heute abgeschlossen worden. Der Aufsichtsrat der Design Hotels AG hatte dem Abschluss des Beherrschungsvertrages bereits am 6. Juni 2014 erteilt.
 
Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Hauptversammlung der Design Hotels AG, die über die Erteilung der Zustimmung in der Hauptversammlung 21. Juli 2014 entscheiden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister. Auf Seiten der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. sind keine weiteren internen Gremienentscheidungen und kein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
 
Der Beherrschungsvertrag wird u.a. eine Barabfindung gemäß § 305 AktG i. H. v. EUR 2,25 je Aktie der Design Hotels AG und eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG i. H. v. brutto EUR 0,10 je Aktie (nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 0,08 je Aktie) der Design Hotels AG für jedes volle Geschäftsjahr vorsehen. Die gerichtlich bestellte Vertragsprüferin Treuhand- und Revisions-AG Niederrhein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, hat in ihrem Prüfungsbericht die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie der Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG bestätigt.
 
Kontakt:
Design Hotels AG, Sascha Wolff (CFO)
Stralauer Allee 2c, 10245 Berlin
P +49 (0)30 88 494 00 03 F +49 (0)30 259 330 17 ir@designhotels.com

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