Montag, 30. Juni 2014

Bekanntmachung des Squeeze-out bei der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

GoodMills Group GmbH

Wien, Österreich

 

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg

ISIN DE0007629008 / WKN 762900


Die ordentliche Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hamburg, vom 19. März 2014 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die GoodMills Group GmbH, Wien, Österreich, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2014 in das Handelsregister der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 45659 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in das Eigentum der GoodMills Group GmbH übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Abfindung.

Der Übertragungsbeschluss sah vor, dass die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT eine von der GoodMills Group GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 54,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erhalten. Die Höhe dieser Barabfindung ist durch die GoodMills Group GmbH mit Unterstützung der VALNES Corporate Finance GmbH, Frankfurt, festgelegt worden. Ihre Angemessenheit wurde durch die vom Landgericht Hamburg bestellte sachverständige Prüferin, die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die GoodMills Group GmbH hat sich in einem am 20. Juni 2014 geschlossenen gerichtlichen Vergleich zur Erledigung einer gegen den Übertragungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklage verpflichtet, die Barabfindung um EUR 3,00 je Aktie auf EUR 57,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT zu erhöhen. Diese Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die

 

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main


über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erfolgt ab sofort gegen Ausbuchung der Aktien der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT gewährt werden.

Wien, Österreich, im Juni 2014
 
GoodMills Group GmbH
  
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Juni 2014
 

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