Thalia Holding                              GmbH
Hamburg
  
Bekanntmachung                              über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre  der buch.de internetstores                              AG, Münster                               
ISIN DE0005204606                              / WKN 520 460
 
Die ordentliche Hauptversammlung der buch.de internetstores AG, Münster, („buch.de“)                               vom 2. April 2014 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der buch.de                              („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Thalia Holding GmbH, Hamburg                              („Thalia“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG                              beschlossen („Übertragungsbeschluss“).                                
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 16. Mai 2014 in das Handelsregister der buch.de                              beim Amtsgericht Münster unter HRB 6152 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses                              in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der                              buch.de in das Eigentum der Thalia übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten                              die ausgeschiedenen Aktionäre der buch.de eine von der Thalia zu zahlende Barabfindung                              in Höhe von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der buch.de mit einem                              auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe                              von EUR 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung                              des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Münster in dem                              von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem                              unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem                              jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.                                
 
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft                              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg,                              als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und                              bestätigt.                                
 
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses                              ausgeschiedenen Aktionäre der buch.de erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien                              der buch.de nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die                                
 
Commerzbank AG,                              Frankfurt am Main,
 
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung                              der                              Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.                                
 
Die Auszahlung der Barabfindung ist für die Minderheitsaktionäre der buch.de provisions-                               und spesenfrei.                                
 
Hamburg, im Mai 2014 
Thalia                              Holding GmbH 
Die                              Geschäftsführung 
 
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