Mittwoch, 5. März 2014

GBW AG: Bekanntmachung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GBW AG auf die Pearl AcquiCo Eins GmbH &Co. KG

Bekanntmachung der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GBW AG auf die Pearl AcquiCo Eins GmbH &Co. KG gegen Barabfindung (Squeeze-out) in das Handelsregister
 
Die außerordentliche Hauptversammlung der GBW AG, München, ("GBW") vom 28. November 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GBW ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, München ("Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss").
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. März 2014 in das Handelsregister der GBW beim Amtsgericht München unter HRB 42090 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GBW in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der GBW eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 21,32 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der GBW mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.

Die Barabfindung wird den ehemaligen Minderheitsaktionären der GBW AG in den nächsten Tagen über die jeweiligen Depotbanken ausgezahlt.
 
München, den 05.03.2014
 
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
 

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