Montag, 10. Februar 2014

ESSANELLE HAIR GROUP AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die HairGroup AG, vormals Omikron AG, hat dem Vorstand der ESSANELLE HAIR GROUP AG heute mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der eigenen Aktien insgesamt rund 91,2 % des Grundkapitals und der Aktien der ESSANELLE HAIR GROUP AG hält. Die HairGroup AG ist eine Tochtergesellschaft der Saxonia Holding GmbH, Wolfsburg.

Die HairGroup AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als Hauptaktionärin der ESSANELLE HAIR GROUP AG beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem die ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG verschmolzen werden soll. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327 a ff. Aktiengesetz ausgeschlossen werden (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Entsprechend hat die HairGroup AG an den Vorstand der ESSANELLE HAIR GROUP AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Aktiengesetz gerichtet, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung die nächste Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrages mit der HairGroup AG einzutreten und in Umsetzung deren Verlangens die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre auf die HairGroup AG als Hauptaktionärin auf die Tagesordnung der für den 27. Juni 2014 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung zu setzen.

Kontakt:
Michael Müller
Stockheim Media
02156-4928266
mm@stockheim-media.com

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