Donnerstag, 5. Dezember 2013

Umwandlungsrechtlicher Squeeze-out bei der BIEN-ZENKER AG

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Absicht der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG zur Konzernverschmelzung der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und Verlangen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)


BIEN-ZENKER AG, Am Distelrasen 2, 36381 Schlüchtern
ISIN: DE0005228100

Schlüchtern, 05.12.2013: Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG hat der BIEN-ZENKER AG heute mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der BIEN-ZENKER AG (übertragender Rechtsträger) auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG (Hauptaktionär und aufnehmender Rechtsträger) anstrebe und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie verlangt, dass die Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und der BIEN-ZENKER AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beschließen möge.

Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist nach ihren eigenen Angaben mit ca. 88,53 % des Grundkapitals, d.h. ca. 90,0003 % des Grundkapitals abzüglich der eigenen Aktien der BIEN-ZENKER AG, an der BIEN-ZENKER AG beteiligt.

Der Vorstand der BIEN-ZENKER AG beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG einzutreten, in dessen Zusammenhang der verlangte Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG beschlossen werden soll.

Schlüchtern, 5. Dezember 2013

Der Vorstand

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