Montag, 30. Dezember 2013

Squeeze-out bei der Elsdorfer Feinkost Aktiengesellschaft

J. Bauer GmbH & Co. KG

Wasserburg am Inn

 

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Elsdorfer Feinkost Aktiengesellschaft, Elsdorf, und über die Abwicklung der Barabfindung


Die außerordentliche Hauptversammlung der Elsdorfer Feinkost Aktiengesellschaft, Elsdorf (»Elsdorfer Feinkost«), vom 16. und 17. Oktober 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elsdorfer Feinkost auf den Hauptaktionär, die J. Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg (»Bauer KG«), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 03. Dezember 2013 in das Handelsregister der Elsdorfer Feinkost beim Amtsgericht Tostedt, Abteilung B 120117 eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Elsdorfer Feinkost auf die Bauer KG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Elsdorfer Feinkost eine von der Bauer KG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,91 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der Elsdorfer Feinkost. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vormals Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Aktien der Elsdorfer Feinkost sind in Aktienzertifikaten verbrieft. Jeder Aktionär ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit seinem Aktienbesitz im Aktienregister der Elsdorfer Feinkost eingetragen. Die von der Elsdorfer Feinkost ausgegebenen Aktienzertifikate verbriefen bis zur Aushändigung an den Hauptaktionär den Anspruch auf die Barabfindung.

Der Barabfindungsanspruch entsteht mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Elsdorfer Feinkost und wird Zug um Zug gegen Aushändigung der Aktienzertifikate an den Hauptaktionär zur Zahlung fällig.

Zur Auszahlung des Barabfindungsanspruches können die Aktionäre ihre Aktienzertifikate während der üblichen Bürostunden (8:00 Uhr – 16:00 Uhr) bei dem Hauptaktionär, der J. Bauer GmbH & Co. KG, Molkerei-Bauer-Straße 1 – 10, 83512 Wasserburg/Inn, z.Hd. Herrn Florian Kellner einreichen und erhalten dort auf Wunsch ihre Barabfindung in bar ausbezahlt. Bei Einreichung von mehr als 1.000 Stück bitten wir um schriftliche oder telefonische Vorankündigung unter der Rufnummer: 08071-109370.

Alternativ kann jeder Aktionär seine Aktienzertifikate unter Angabe seiner Bankverbindung per Post oder Kurier an den Hauptaktionär unter der vorgenannten Anschrift übersenden und erhält nach Zugang der Aktienzertifikate beim Hauptaktionär sodann unverzüglich die Vergütung der Barabfindung überwiesen.

Es ist beabsichtigt, die Barabfindung für die Aktionäre, die ihre Aktienzertifikate nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Elsdorfer Feinkost zur Entgegennahme der Barabfindung einreichen, nach Ablauf dieser Frist zugunsten dieser Aktionäre bei dem Amtsgericht Tostedt unter Verzicht auf die Rücknahme, und damit mit schuldbefreiender Wirkung (§ 378 BGB), zu hinterlegen.

Wasserburg, im Dezember 2013
 
Die Geschäftsführung
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2013

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