Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hoechst AG ohne Erhöhung der Barabfindung beendet
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ehemaligen Hoechst AG zugunsten der Sanofi S.A. ist erfolglos beendet worden. Nach einer Pressemitteilung der Sanofi-Verfahrensbevollmächtigten Gleiss Lutz hat das OLG Frankfurt in II. Instanz die Anträge mehrerer Minderheitsaktionäre auf Erhöhung der von Sanofi im Squeeze-out-Verfahren gewährten Barabfindung zurückgewiesen. Das OLG Frankfurt sei in dem Beschluss vom 5. Dezember 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass der ermittelte Unternehmenswert selbst nach dem für die Minderheitsaktionäre günstigen Ertragswertverfahren allenfalls geringfügig über der bereits gezahlten Abfindung von 63,80 Euro je Aktie liege. Die bereits gezahlte Barabfindung könne daher nicht als unangemessen und damit korrekturbedürftig eingestuft werden.
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