Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Mittwoch, 20. November 2013
Verschmelzung Broadnet AG: bare Zuzahlung in Höhe von EUR 0,96
In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der Broadnet AG auf die QSC AG hat das Landgericht Hamburg eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 0,96 je Broadnet-Aktie festgesetzt.
LG Hamburg, Kammer 4 für Handelssachen, Beschluss vom 20. September 2013
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