Dienstag, 12. November 2013

PIXELPARK AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

PIXELPARK AG 
ISIN: DE000A1KRMK3
Berlin
 
Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG
 
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 geben wir hiermit bekannt, dass insgesamt sieben Aktionäre wie folgt Anfechtungsklage (gem. § 246 AktG) bzw. Nichtigkeitsklage (gem. § 249 AktG) gegen auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2013 gefasste Beschlüsse erhoben haben: 

Vier Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 sowie Tagesordnungspunkt 9 erhoben.
 
Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 9 erhoben.
 
Ein Aktionär hat Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 sowie Tagesordnungspunkt 9 erhoben.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Berlin unter den Aktenzeichen 105 O 73/13, 94 O 74/13 und 95 O 75/13 anhängig. Das Gericht hat seine Absicht mitgeteilt, die bei derzeit noch unterschiedlichen Kammern anhängigen Verfahren von Gesetzes wegen gemäß § 246 Absatz 3 Satz 6 AktG bezüglich der verschiedenen Tagesordnungspunkte zu verbinden. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.                               

Berlin, im Oktober 2013

Pixelpark AG
Der Vorstand

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