Donnerstag, 22. August 2013

Spruchverfahren Squeeze-out LINOS AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 24,44

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung  von EUR 22,97 auf EUR 24,44 für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. In dem Erhöhungsbetrag sind die aufgelaufenen Zinsen laut § 1 Abs. 3 des Vergleichs enthalten. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller hat das Gericht mit Beschluss vom gleichen Tag die Anträge zurückgewiesen.

Das Spruchverfahren zu dem zuvor im Jahr 2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco Akquisitions GmbH) und der LINOS AG abgeschlossen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag konnte bereits im letzten Jahren beendet werden (Az. 22 AktE 42/07), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/10/prof-dr-ulrich-v-jeinsen-und-kaye.html.

LG Hannover, Az. 22 AktE 63/09
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH ./. Quioptic Holding Deutschland GmbH (früher: Optco Akquisitions GmbH)
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, 30159 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kaye Scholer LLP, 60325 Frankfurt am Main

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