Donnerstag, 1. August 2013

Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bei der Ventegis Capital AG

Ventegis Capital AG

Berlin

WKN 330433

ISIN DE0003304333

 

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre


Die ordentliche Hauptversammlung der Ventegis Capital AG, Berlin, hat am 19. Juni 2013 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff AktG beschlossen (Übertragungsbeschluss).
                             
Der Übertragungsbeschluss ist am 24.07.2013 in das Handelsregister der Ventegis Capital AG beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 57882 eingetragen worden und damit wirksam. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG in das Eigentum der Berliner Effektengesellschaft AG übergegangen. Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen Anspruch auf Barabfindung.
 
Die Berliner Effektengesellschaft AG hatte sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Ventegis Capital AG eine Barabfindung in Höhe von Euro 2,70 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie der Ventegis Capital AG, Wertpapier-Kenn-Nummer 330 433 // ISIN DE0003304333, zu zahlen.
                             
Die Barabfindung in Höhe von Euro 2,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Ventegis Capital AG wird seit der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am 29.07.2013 unter www.registerbekanntmachungen.de mit jährlich fünf vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz (seit 1. Juli 2013 -0,38%) nach § 247 BGB verzinst.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der quirin bank Aktiengesellschaft, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, zentralisiert. Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in Girosammelverwahrung halten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen (zusammen der Abfindungsbetrag) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Kreditinstituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der Berliner Effektengesellschaft AG gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG zur Verfügung gestellt. Die Barabfindung wird den Aktionären per Stichtag 01.08.2013 abends (valutarische Gutschrift: 02.08.2013) gegen Ausbuchung ihrer Aktien vergütet.
 
Die Übertragung der Aktien und die Entgegennahme der Barabfindung sind für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
 
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG für die Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionären der Ventegis Capital AG gewährt werden.
Die Notierung der Aktien der Gesellschaft im jeweiligen Freiverkehr der Börse Berlin und der Tradegate Exchange, Berlin, ist am 25.07.2013 eingestellt worden.
 
Berlin Juli 2013
Ventegis Capital AG
Der Vorstand
 

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2103

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