Freitag, 28. Juni 2013

WCM AG: Vergleich mit Anfechtungsklägern durch Beschluß festgestellt

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Die Hauptversammlung der WCM hat am 29. Januar 2013 u.a. die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 144 Mio. sowie eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 20:1 beschlossen. Dagegen sind Anfechtungsklagen erhoben worden. Der Vergleich mit den Klägern ist vom Landgericht Frankfurt am Main durch Beschluß vom 21. Juni 2013 gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt worden. Der Verhandlungstermin vom 2. Juli 2013 ist aufgehoben worden. Die Veröffentlichung des Vergleichs im Bundesanzeiger und in der 'Börsenzeitung' ist veranlaßt.

Durch diesen Vergleich steht der Eintragung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen nichts mehr im Wege.

Frankfurt am Main, den 24. Juni 2013

Der Vorstand

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Tel. 069/244 333 187
Telefax: 03212/4243 773
Email: info@wcm.de

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