Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat heute den Beschluss der 
Hauptversammlung der SCA Hygiene Products SE vom 17. Mai 2013 über die 
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SCA Hygiene Products SE auf die Hauptaktionärin SCA Group Holding B.V., Amsterdam/Niederlande gegen 
Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 487,81 EUR je
Stückaktie eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister sind die Minderheitsaktionäre aus der SCA Hygiene Products SE ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetz auf die SCA Group Holding B.V. übergegangen.
Die Einstellung der Börsennotierung wird in Kürze erwartet. Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 487,81 EUR je 
Stückaktie werden von der SCA Group Holding B.V. in Kürze im Bundesanzeiger
und in den Wertpapiermitteilungen bekannt gegeben.
München, 24. Juni 2013
 SCA Hygiene Products SE
 Der Vorstand
 
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