Donnerstag, 30. Mai 2013

Hauptversammlung der Douglas Holding AG stimmt Squeeze-out zu

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung des Handelskonzerns Douglas Holding AG, Hagen, hat am Dienstag, den 28. Mai 2013, wie erwartet der Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two GmbH (früher: Beauty Holding Two AG) zugestimmt. Der Squeeze-out sei auf der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,9375 Prozent der anwesenden Stimmrechte beschlossen worden, teilte die Gesellschaft mit. Die verbliebenen Kleinaktionäre erhalten einen (kurz zuvor wegen einer Verringerung des Basiszinssatzes um 36 Cent erhöhten http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/05/douglas-holding-ag-erhohung-der-squeeze.html) Barabfindungsbetrag in Höhe von 38 Euro je Aktie und damit (zufällig) genauso viel, wie beim Übernahmeangebot gezahlt wurde. Die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
  
Das (inzwischen verschmolzene) Übernahmevehikel Beauty Holding Three AG (der Douglas-Gründerfamilie Kreke und des US-Finanzinvestors Advent) hatte im Rahmen seines Übernahmeangebots für den Handelskonzern ohne größere Probleme mehr als 95 Prozent der Douglas-Aktien eingesammelt. Damit konnte es die verbliebenen Aktionäre mittels eines aktienrechtlichen Squeeze-out aus dem Unternehmen drängen. http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/01/squeeze-out-fur-douglas-holding-ag.html
 
Im Schulterschluss mit der Gründerfamilie Kreke will Advent den Konzern weiterentwickeln. Vorstandschef Henning Kreke betonte laut dem Nachrichtendienst dpa-AFX, abseits der Börse sei das Unternehmen schneller und flexibler. 

Der Squeeze-out wird nach Angaben der Gesellschaft frühestens Anfang Juli 2013 umgesetzt (sofern es keine Anfechtungsklagen gibt). Danach soll der Börsenhandel mit der Douglas-Aktie (nach ca. 50 Jahren) umgehend eingestellt werden.
 

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