Ad hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG
Mitteilung der Absicht einer Konzernverschmelzung der Rücker Aktiengesellschaft (Rücker) auf die ATON Engineering AG (ATON) und Verlangen der ATON auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die ATON hat der Rücker heute mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Konzernvereinfachung eine Verschmelzung der Rücker als übertragende Gesellschaft auf die ATON als übernehmende Gesellschaft anstrebt, und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie verlangt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Rücker nach Maßgabe des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) erfolgen soll. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages soll einen entsprechenden Hinweis enthalten.
ATON ist nach eigenen Angaben mit ca. 90,04% am Grundkapital der Rücker beteiligt und damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Der Vorstand der Rücker beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der ATON einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der ATON erfolgen soll.
Wiesbaden, 3. Mai 2013
Der Vorstand
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