Freitag, 5. April 2013

Spruchverfahren Squeeze-out Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG

   Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG c/o Radeberger Gruppe Holding GmbH
Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz an die ehemaligen Minderheitsaktionäre
der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG, Mainz
ISIN: DE0006555006 (Inhaber-Stammaktien o.N.)
ISIN: DE0006555048 (Inhaber-Vorzugsaktien o.N.)
 
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Abfindung der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG, die aufgrund des Übertragungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juni 2002 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, machen wir hiermit den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Mainz vom 21. August 2009 (Aktenzeichen 12 HK.O 120/02 WP) bekannt:
                            

„LANDGERICHT MAINZ
BESCHLUSS

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren
 
1.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, […] Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Götz & Monissen, […] Blaubeuren
2.
Norbert Kind, […] Ransbach-Baumbach
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krempel und Kollegen, […] Westerburg
3.
Christa Götz, […] Baden-Baden
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, […] Baden-Baden
4.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, […] Köln
5.
Carmen Barth-Weber, […] Berlin
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hendrik König, […] Berlin
6.
B.E.M. Börseninformations- und Effektmanagement GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, […] Mainbernheim
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Uta Wandera, […] Mainbernheim
7.
Karsten Trippel, […] Großbottwar
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Arens, Schwering, Kohne, […] Münster
8.
Ulrike Mellin, […] Waldbüttelbrunn
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Holger Mellin, […] Waldbüttelbrunn
9.
SCHÜMA GmbH & Co. KG, vertreten durch die phG Proxymax HV-Service gmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, […] Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Cornelius & Schindler, […] Frankfurt am Main
10.
JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Kaufmann Jochen Knoesel, […] Würzburg
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, […] Hechingen
– Antragsteller –
 
gegen
 
1.
Radeberger Gruppe AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Ulrich Kallmeyer (Vorsitzender), Dr. Albert Christmann, Dr. Hans-Wolfgang Lambrecht, Dr. Werner Röttger, Klaus Schütze, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main (vormals Binding- Brauerei AG, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main),
2.
Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG, vertreten durch ihren Vorstand, Herrn Thomas Klinger, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main
– Antragsgegnerinnen –
 
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 26, 56073 Koblenz

– als Vertreter der außenstehenden Aktionäre –
 
hat die 12. Zivilkammer – 2. Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Mainz durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Endell, den Handelsrichter Steinbronn und den Handelsrichter Friedrich Kistenpfennig am 21.8.2009
 
b e s c h l o s s e n:
 
1.
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327 a Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund des in der Hauptversammlung der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG vom 19.6.2002 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wird auf 434,85 € je Stückaktie der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG festgesetzt.
2.
Dieser Betrag ist ab dem 1.10.2002 mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
3.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des Vertreters der außenstehenden Aktionäre tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
4.
Der Gegenstandswert für das Verfahren insgesamt wird auf 98.594,84 € festgesetzt.“
 
Die gegen diesen Beschluss von einzelnen Antragstellern eingelegten Beschwerden wurden aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken vom 24. August 2010 (Aktenzeichen 3 W 177/09) zurückgewiesen.
 
Hinweise für die Abwicklung der Zahlungsansprüche
 
Als Abwicklungsstelle fungiert die Bankhaus Lampe KG.
 
a)
Nachzahlung des Differenzbetrages auf die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre: Je Aktie der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG wird ein Betrag i.H.v. EUR 30,92 (Differenzbetrag zwischen der vom Landgericht Mainz festgelegten Barabfindung von EUR 434,85 und der ursprünglichen Barabfindung von EUR 403,93) vergütet.
b)
Verzinsung des Nachzahlungsbetrages: Der Nachzahlungsbetrag wird vom 01.10.2002 bis 31.08.2009 mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB und vom 01.09.2009 bis zum Tag vor der Zahlung mit jährlich fünf vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
                            
Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
 
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 10.05.2013 keine Geldgutschrift erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. Zinsen ist für die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG innerhalb Deutschlands provisions- und spesenfrei.
 
Den Aktionären, die effektive Aktienurkunden über ihre Depotbanken zum Erhalt der Barabfindung bei der Bankhaus Lampe KG eingereicht haben, wird die Nachzahlung nebst Zinsen über ihre damalige Depotbank zur Verfügung gestellt.
 
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden noch nicht zur Barabfindung eingereicht haben, können die Barabfindung und die Nachzahlung zzgl. Zinsen nur erhalten, wenn sie ihre Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 51 ff. und Erneuerungsschein bei der Bankhaus Lampe KG oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Bankhaus Lampe KG während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung mitteilen.
                            
Dortmund, im März 2013
 
Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG
Der Vorstand
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. März 2013

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