(Ergänzung zu                              der am 25. Januar 2013 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz)
veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz)
In dem Spruchverfahren gemäß § 327 f Satz 2 AktG i.V. mit § 1 Nr. 3 SpruchG zur                              gerichtlichen                              Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss                              der ordentlichen Hauptversammlung der AXA Versicherung AG vom 12. Juli 2005 ist der                              Beschluss des Landgerichts Köln (Az.: 82 O 241/05) vom 25.02.2011 rechtskräftig geworden.                              Zu den Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Januar 2013                              verwiesen.                              
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Beschluss                              des                              Landgerichts Köln ergebenden Zahlungsansprüche bekannt.                              
Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AXA Versicherung                              AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit                              die Zahlung der Barabfindung und des zeitanteiligen Ausgleichs abgewickelt wurde,                              brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung - € 18,86 je Stammaktie bzw.                              von € 14,50 je Vorzugsaktie zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von 2 %-Punkte bzw. 5                              %-Punkte (ab 01.09.2009) über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit ab dem 22.12.2005                              - nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger                              Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.                              
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der AXA Versicherung                              AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum                              31. Mai 2013 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich                              schnellstmöglichst an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die                              Barabfindung abgewickelt wurde. 
Nicht nachzahlungsberechtigt sind die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre                              der AXA Versicherung AG, die seinerzeit                              gegen den Verzicht auf Ansprüche aus diesem Spruchverfahren die erhöhte Barabfindung                              von € 96,00 je Stamm- bzw. Vorzugsaktie entgegengenommen haben. 
Als Abwicklungsstelle fungiert die Deutsche Bank AG.
Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. der Abfindungszinsen ist für die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AXA Versicherung AG provisions- und spesenfrei.
Die Nachbesserung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung,                              die                              Zinsen sind jedoch steuerpflichtig. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet                              sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.                              
Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die noch effektive Aktienurkunden                              der AXA Versicherung AG besitzen und diese Aktienurkunden nicht innerhalb der ursprünglichen,                              am 24. April 2006 abgelaufenen Abfindungsfrist im Rahmen des Squeeze-out eingereicht                              haben:                              
Die ursprüngliche Barabfindung von € 77,21 zzgl. eine Ausgleichszahlung für 2005                              von                              € 4,66 je Stammaktie bzw. von € 4,72 je Vorzugsaktie – jeweils unter Abzug von 20                              % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer                              - insgesamt somit € 3,68 je Stammaktie bzw. € 3,72 je Vorzugsaktie, die den Berechtigten                              nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle - Köln,                              81 HL 325/06 Köln, - AZ: HL 81 HL 327/06 - unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.                              
Die AXA Konzern AG beabsichtigt, gegebenenfalls auch den Differenzbetrag von €                              18,86                              je Stammaktie bzw. € 14,50 je Vorzugsaktie jeweils nebst Zinsen beim Amtsgericht -                              Hinterlegungsstelle - Köln zu hinterlegen, und zwar voraussichtlich bis spätestens                              zum 25. März 2013. 
Zur Entgegennahme der hinterlegten Geldbeträge müssen sich diese ausgeschiedenen                              Minderheitsaktionäre                              der AXA Versicherung AG unter Vorlage ihrer Aktienurkunden, jeweils mit Gewinnanteilscheinbogen,                              enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 7 bis 20 und Erneuerungsschein, an das Amtsgericht                              Köln - Hinterlegungsstelle - wenden. 
Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, denen zwischenzeitlich                              die ihnen zustehende Barabfindung über die Gerichtskasse Köln ausgezahlt wurde, werden                              gebeten, sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 25. März 2013 bei der vorgenannten Abwicklungsstelle unter Vorlage der Herausgabeverfügung des Amtsgerichts Köln oder sonstiger geeigneter Nachweise ihrer Berechtigung und unter Angabe ihrer Kontoverbindung zu melden. Nach erfolgter Prüfung der Nachweise erhalten diese ehemaligen Minderheitsaktionäre die Nachzahlung auf die ursprüngliche Barabfindung zzgl. Zinsen auf die Nachzahlung für die Zeit vom 22.12.2005, längstens bis zum Tag der Hinterlegung des Nachzahlungsbetrages bei der Hinterlegungsstelle, vergütet. 
Köln, im Januar 2013
AXA Konzern AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. Januar 2013
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