In dem seit mehr als neun Jahren beim Landgericht Dortmund laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG (Az. 20 O 513/03, Horizont Holding AG u.a. gegen Rütgers GmbH) hat der mit Beweisbeschluss vom 23. März 2010 gerichtlich bestellte Sachverständige, Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mitgeteilt, dass der Honorarvorschuss von EUR 60.000,- (brutto) das voraussichtliche Honorar nicht abdecken wird, und einen weiteren Kostenvorschuss in gleicher Höhe angeregt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen