Bad Waldsee, 27.11.2012 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG hält eine Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der HYMER AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss über den Squeeze-out soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG gefasst werden, die derzeit für den 25.04.2013 geplant ist.
HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen