Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Stuttgart, 29. November 2012 - Die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, hat dem Vorstand der Heiler Software AG heute das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Heiler Software AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
Die Informatica Deutschland AG hält eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien) und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG.
Heiler Software AG
Der Vorstand
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