Frankfurt, 23. Oktober 2012 – Vor dem LG Hannover
wurde ein aktienrechtliches Spruchverfahren zum Unternehmensvertrag, der im Jahr
2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco
Akquisitions GmbH) und der ehemaligen LINOS Aktiengesellschaft abgeschlossen
wurde, erfolgreich beendet (AZ: 22 AktE 42/07). Nahezu sämtliche Antragsteller
haben einem Vergleich zugestimmt, der – neben einer angemessenen
Aufwandsentschädigung für die Antragsteller – eine isolierte Erhöhung der
Barabfindung des Unternehmensvertrages um 3,00 EUR je Stückaktie gewährt. Die
Verhandlungen führten Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen von der Kanzlei Göhmann
Rechtsanwälte Notare, Hannover, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden
Aktionäre und Dr. Annette Bödeker von Kaye Scholer LLP in Frankfurt auf Seiten
der Antragsgegnerin Qioptiq.
Die Qioptiq Gruppe, eines der weltweit führenden Unternehmen im
Design und in der Herstellung von hoch präzisen optischen Komponenten und
Modulen, hatte LINOS, ebenfalls spezialisiert auf optische Technologien, im
Oktober 2006 übernommen. Ende 2006 wurde ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen und anschließend im Jahr 2008 ein
Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der LINOS AG eingeleitet. Zahlreiche
Aktionäre stellten die in den beiden Maßnahmen angebotenen Ausgleichs- bzw.
Abfindungszahlungen zur gerichtlichen Überprüfung.
Die Schwierigkeit des Vergleichsabschlusses bestand darin, die
antragsstellenden außenstehenden Aktionäre von der zwischen den
Verhandlungsführern ausgehandelten Lösung zu überzeugen. Prof. Dr. v. Jeinsen
konnte sich in zahlreichen Gesprächen mit „Schlüsselpersonen“ auf
Antragstellerseite verständigen, die dann ihrerseits als Multiplikatoren
gegenüber weiteren Antragstellern handelten. Die Parteien beginnen nun
Vergleichsverhandlungen in dem zweiten Spruchverfahren über die Höhe der
Abfindung im Rahmen des Squeeze-Outs (AZ: 22 AktE 63/09).
Antragsteller u.a.: Karl-Walter Freitag, OMEGA Vermögensverwaltungs
GmbH, SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Prof. Dr. Ekkehard Wenger.
Vertreter Antragsgegner: Dr. Annette Bödeker, Kaye Scholer LLP,
Frankfurt.
Gemeinsamer Vertreter: Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, Göhmann
Rechtsanwälte Notare, Hannover.
Kaye Scholer wurde 1917 in New York gegründet und ist mit über 450
Rechtsanwälten eine der führenden internationalen Sozietäten. Die
traditionsreiche Kanzlei berät mit insgesamt neun Büros in den wichtigsten
Wirtschafts- und Finanzzentren auf dem amerikanischen, dem europäischen und dem
asiatischen Kontinent. Das Frankfurter Büro von Kaye Scholer berät mit 26
Anwälten Unternehmen, Finanzinstitute, die öffentliche Hand und Privatpersonen
zu nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen und Transaktionen,
insbesondere in den Praxisbereichen Corporate/M&A, Finance, Kartellrecht,
Pharma / Biotech, IP / Patent Litigation & Design Protection, Labor /
Restructuring & Business Reorganisation, Compliance, Tax und Litigation /
Dispute Resolution
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