Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Neckarsulm, den 22. Juni 2012. Das Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart hat am 22. Juni 2012 den Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft (TDS
AG) vom 18. April 2012 über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der TDS AG auf die Fujitsu Services
Overseas Holdings Limited mit Sitz in London, Großbritannien
(Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe
von EUR 4,32 je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TDS AG auf die
Fujitsu Services Overseas Holdings Limited übergegangen. Die Notierung der Aktie der TDS AG wird in Kürze eingestellt.
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