Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
(Berlin, 13. Februar 2012) Heute ist dem Vorstand der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG (WKN: 663739, ISIN: DE 0006637390) das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs ATON GmbH, Hallbergmoos, Deutschland, zugegangen, die Hauptversammlung der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenanntes Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der ATON GmbH gehören nach eigenen Angaben - bei Abzug der von der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG gehaltenen eigenen Aktien - Aktien, die einem Anteil von mehr als 95% am Grundkapital der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Mai dieses Jahres stattfinden wird.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Robin Schönherr
Tel.: +49 (0)30 399 81-746
E-Mail: robin.schoenherr@womcorp.com
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