von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Novasoft AG, Heidelberg, (LG Mannheim, Az. 23 AktE 21/06, Scheunert u.a. ./. CIBER Holding GmbH) dürfte es zu einer Anhebung des Barabfindungsbetrags kommen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige, WP/StB Dr. Matthias Popp von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, sieht eine angemessene Abfindung bei EUR 4,45 je Novasoft-Aktie. Die Antragsgegnerin, die CIBER Holding GmbH, hatte lediglich EUR 3,89 je Stückaktie geboten. Laut dem Sachverständigen beläuft sich der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmeswert auf EUR 83,863 Mio. bzw. EUR 4,45 je Aktie (und damit deutlich über dem durchschnittlichen Börsenkurs im Referenzzeitraum drei Monate vor Ankündigung des Squeeze-out-Verlangens, nämlich EUR 3,71 je Aktie).
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