Freitag, 8. Juli 2011

INTERHYP AG: Ad-hoc Mitteilung zur Handelsregistereintragung des Squeeze-out-Beschlusses

München, 7. Juli 2011

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Interhyp AG vom 24. Mai 2011, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Interhyp AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 68,13 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin, die ING Direct N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 34137638, zu übertragen, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die ING Direct N.V. übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Interhyp AG wird in Kürze eingestellt.

Interhyp AG
Der Vorstand

Zusatzinformationen: ISIN: DE 0005121701 WKN: 512 170 Zulassung: Regulierter Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse

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